Batterien für das CI müssen nicht vom Patienten bezahlt werden!

Der Weg ist das Ziel

... so lautet die Information von Hanna Hermann (Redaktion "Schnecke").
In der letzten Ausgabe der Schnecke (Schnecke 38, November 2002, Seite 68) wird wieder einmal darauf hingewiesen, dass das CI keine HÖRHILFE, sondern nach § 27 ff Sozial-Gesetz-Buch V eine HÖRPROTHESE ist. Dies bedeutet, dass der gesamte Aufwand zum Ausgleich der Folgen der vorangegangenen Erkrankung der Patienten bzw. zur Beseitigung der Behinderung von der Krankenkasse zu tragen ist. Somit gelten die "Regelungen für Heil- und Hilfsmittel", die besagen, dass die Kosten für Batterien und Akkus nur bis zum 18. Lebensjahr von der Krankenkasse zu übernehmen sind, für das CI nicht.

Batterien für das CI sind somit von der Krankenkasse zu zahlen, selbst über das 18. Lebensjahr hinaus.

Nach Auskunft von Frau Hermann klappt das bei gesetzlichen Krankenkassen recht gut. Allerdings ist die Sachlage bei privat Versicherten nicht eindeutig. Offenbar gibt es Unterschiede selbst bei den privaten Krankenversicherungen.

Wir selbst sind privat versichert und haben gerade wieder einmal Einspruch erhoben, weil uns die Batterien wieder nicht bezahlt wurden.
Ich berichte weiter, wenn ich Antwort von unserer Krankenversicherung habe.

Kleine Lauscher

Hessische Elterninitiative zur lautsprachlichen Förderung hörgeschädigter Kinder e. V.

www.kleine-lauscher.de

info@kleine-lauscher.de

 

31.01.2003

 

 

 

 

 

 

Kostenübernahme der Batterieversorgung

Der Weg ist das Ziel

Immer noch scheint sich nicht bis zu jedem Sachbearbeiter einer Krankenkasse herum gesprochen zu haben, wer die Kosten für die Batterieversorgung des CIs zu tragen hat.
Aber: Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben am 23. Januar 2001 die Frage der Kostenübernahme für die Energieversorgung für Cochlear-Implantate beraten:
 

Sachstand:

Nach § 2 Nr. 11 der Verordnung über Hilfsmittel mit geringem therapeutischen Nutzen oder geringem Abgabepreis in der gesetzlichen Krankenversicherung (HilfsMKVV) ist die Energieversorgung bei Hörgeräten für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, von der Versorgung ausgeschlossen.

Die Energieversorgung bei CI erfolgt durch Batterien bzw. Akkus. Nach Auskunft der Hannoverschen Cochlear-Implant-Gesellschaft e.V. werden jeweils mindestens zwei Batterien benötigt, deren Kosten sich auf ca. 3,20 DM belaufen.

Der Energieverbrauch für ein gutes Sprachverstehen mit den Cochlear-Implant-Systemen ist von unterschiedlichen Faktoren, wie z.B. dem Programm der Sprachkodierung, der Hautdicke über dem Implantat (und somit einem höheren Energiebedarf bei der Übertragung) oder evtl. Obliterationen der Cochlea (erhöhte Widerstände) abhängig und somit sehr unterschiedlich. Die Batterieversorgung reicht für ca. zwei Tage, wobei das CI nachts ausgeschaltet ist. Die monatlichen Kosten betragen dementsprechend ca. 40 bis 50 DM.

CochlearImplantate sind keine Hilfsmittel im Sinne § 33 Abs. 1 SGB V (, sondern Hörprothesen. Anm. der Redaktion). Ein genereller Leistungsausschluss nach

§ 34 SGB V wie bei den Hörgerätebatterien ist nicht gegeben..
 

Besprechungsergebnis:

Bei Cochlear-Implantaten handelt es sich nicht um Hilfsmittel nach § 33 SGB V, so dass ein Leistungsausschluss nach § 2 Nr. 11 der Verordnung über Hilfsmittel mit geringem therapeutischen Nutzen oder geringem Abgabepreis in der gesetzlichen Krankenversicherung (HilfsMKVV) nicht gegeben ist. Zur Sicherstellung der Gebrauchsfähigkeit sind die Kosten der Energieversorgung für die jeweils wirtschaftlichste Versorgungsform (Batterien bzw. Akkus) in Abhängigkeit von den individuellen Besonderheiten des Einzelfalles zu übernehmen.

Quelle:
Niederschrift über die Besprechung der Spitzenverbände der Krankenkassen zum Leistungsrecht
am 23. Januar 2001 in Siegburg, Doku-Nr.: -500/512.2 -

 

Ergänzung der KLEINEN LAUSCHER

Das Sozialhilfegesetzbuch (SGB) sieht eine vollständige Kostenübernahme der Batterien für CI und HG vor. Das SGB gilt aber nur für gesetzlich Krankenversicherte und nicht für (Bundes)-Beamte, die Beihilfevorschriften sehen einen Eigenanteil von 100 € vor.

Kleine Lauscher

Hessische Elterninitiative zur lautsprachlichen Förderung hörgeschädigter Kinder e. V.

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01.08.2001